ID 359 · VDA 6.7 – Prozess-Auditor/in für Produktionsmittel – Prüfung
VDA 6.7 Auditor/innen sind in der Lage, intern und bei ihren Lieferanten selbstständig VDA 6.7 Prozessaudits durchzuführen. Durch die Prüfung mit Zertifikatsabschluss können Sie Ihre Qualifikation von unabhängiger Seite bestätigen lassen, um die Anforderungen der Kunden oder Lieferanten in Bezug auf die Auditorenkompetenz zu erfüllen.
Zulassungsvoraussetzungen
• Qualifikationsbescheinigung „VDA 6.7 – Qualifizierung zum/r Prozess-Auditor/in für Produktionsmittel“ (ID 319)
• Nachweis über eine mindestens dreitägige Auditorenqualifikation auf Basis DIN EN ISO 19011 (z. B. VDA-Auditor/in)
• mindestens fünf Jahre Industrieerfahrung, davon mindestens zwei Jahre im Qualitäts- oder Prozessmanagement.
Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt erst nach erfolgreicher Antragsprüfung.
Prüfungsdurchführung
Am Prüfungstag wird den Teilnehmer/innen eine Fallstudie mit Fragen gereicht. Anschließend folgt ein Prüfungsgespräch (mündliche Prüfung).
Für die Vorbereitung sind die im Rahmen der besuchten VDA-Schulungen gereichten schriftlichen Hilfsmittel (inkl. VDA 6.7 und VDA 6.4) zugelassen und müssen eigenständig zum Prüfungstag mitgebracht werden.
Zertifikat
Nach dem Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat mit registrierter Nummer.
Gebühr
Die Preisangabe finden Sie oben rechts unter dem Termin.
Im Preis enthalten sind die Antragsprüfung, die Prüfungsunterlagen
sowie das Mittagessen und die Tagungsgetränke bei Präsenzprüfungen.