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Kennzeichnungen der Werkstoffe an Bauteilen von Kraftfahrzeugen dienen der möglichst sortenreinen Rückführung in den Materialkreislauf. Sie sind für Kunststoff- und Elastomerbauteile, einschließlich Textilien durch die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge, Artikel 8 verbindlich vorgeschrieben und nach Richtlinie 2003/138/EG durchzuführen.
Diese VDA-Empfehlung ersetzt nicht die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Hersteller von Fahrzeugbauteilen den zugelassenen Verwertungsanlagen auf Anforderung angemessene Informationen zur Demontage, Lagerung und Prüfung von wieder verwendbaren Teilen zur Verfügung stellen. Sie soll aber deren Umsetzung erleichtern.
Kennzeichnungsvorschriften für Werkstoffe von Bauteilen, die anderen gesetzlichen Regelungen unterliegen, bleiben von dieser VDA-Empfehlung unberührt.