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Während der Lagerung treten an nachgeheizten, mineralisch gefüllten Elastomeren Veränderungen der physikalischen Eigenschaften auf, deren Ausmaß vom Wassergehalt der Atmosphäre und vom Mischungsaufbau abhängt. Die übliche Konditionierung der Prüfkörper kann diese durch den als Drifting bezeichneten Prozess hervorgerufenen Veränderungen nicht kompensieren. Durch erneutes Nachheizen werden die während der Lagerung erfolgten Veränderungen dagegen reversibel aufgehoben.
Die Praxis fordert präzise Bezugswerte, auf die die relativen Veränderungen von Werkstoffkennwerten nach Medieneinwirkung bezogen werden können. Nach Lagerung in Heißluft oder in heißen Betriebsstoffen (z. B. Öl) befinden sich die Prüfkörper in einem quasi „wasserfreien" Zustand, in diesem Zustand müssen sich die Prüfkörper deshalb auch bei der Ermittlung der Bezugswerte befinden. Der Zustand wird durch eine Trocknung der Prüfkörper erreicht. Eine Trocknung ist nur für die Ermittlung der Bezugswerte (Daten im Anlieferungszustand) erforderlich, sie bezieht sich ausschließlich auf die in dieser Richtlinie genannten nachgeheizten, mineralisch gefüllten Elastomere und wird nur dann ausgeführt, wenn sie vom Elastomerhersteller ausdrücklich vorgeschrieben wird.